Aufnahmebedingungen
Wen wir bei uns aufnehmen
In der Rehaklinik Freiolsheim werden Frauen und Männer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr behandelt. Die Klinik ist nach § 35 Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtmG) anerkannt. Eine direkte Aufnahme von Rehabilitanden/-innen mit Justizauflage oder aus der JVA ist damit möglich.
Vorgespräch
Eine Teilnahme am Informationsnachmittag mit Vorgespräch ist grundsätzlich verpflichtend. Einmal pro Monat finden Vorgespräche für Bewerber/-innen statt. Neben einem persönlichen Gespräch und einem Vortrag zum Therapieverständnis der Rehaklinik Freiolsheim erhalten Sie einen von aktuellen Rehabilitand/-innen durchgeführten Klinikrundgang.
Die Vorgespräche dienen insbesondere dem Kennenlernen der Einrichtung und sollen die Bewerber/-innen vor Therapiebeginn in ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Vorstellungsgespräche sind für alle Bewerberinnen und Bewerber verpflichtend, wenn keine gravierenden Verhinderungsgründe vorliegen.
Entgiftung
Weitere Aufnahmevoraussetzung ist eine regulär abgeschlossene stationäre Entgiftung sowie eine nahtlose Verlegung in die Rehaklinik Freiolsheim in Begleitung Ihres/r Suchtberaters/-in oder einer mit uns oder Ihrer Suchtberatung abgesprochenen Vertrauensperson.
Bei Rehabilitanden/-innen aus Justizvollzugsanstalten entfallen das Vorgespräch und die Entgiftung. Allerdings wird eine direkte Aufnahme von unserer Seite aus nur gewährleistet, wenn am Aufnahmetag ein negatives Drogenscreening sowie eine negative Alkoholkontrolle vorgewiesen werden kann.