Aufnahmebedingungen
Wen wir bei uns aufnehmen
In der Tagesklinik Karlsruhe werden Frauen und Männer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ganztägig ambulant behandelt. Die Therapie kann als ganztägig-ambulante Behandlung durchgeführt werden oder als Kombinationstherapie in Verbindung mit einer stationären Vorbehandlung oder einer ambulanten Behandlungsphase im Anschluss.
Die Klinik ist nach § 35 Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtmG) anerkannt. Dies ermöglicht eine direkte Aufnahme von Rehabilitanden/-innen mit Justizauflage oder aus der JVA.
Vorgespräch
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens laden wir jede/n Interessenten/-in zu einem persönlichen Gespräch ein. Auf diese Weise können Sie unser Behandlungsangebot und unsere Einrichtung kennenlernen, was Ihnen die Entscheidung bezüglich Ihrer Therapie erleichtern kann. Wir prüfen im Rahmen dieses Gesprächs, ob die Voraussetzungen für eine tagesklinische Behandlung erfüllt sind. Auch Angehörige sind beim Vorgespräch herzlich willkommen. Ebenso ist eine Hospitation in Form eines eintägigen Besuchs unserer Tagesklinik möglich.
Entgiftung
Zum Beginn der Rehabilitation müssen Sie nachweislich frei von Suchtmitteln und nicht ärztlich verordneten Medikamenten sein. Ob eine vorherige Entgiftung erforderlich ist, klären wir gemeinsam mit Ihnen beim Vorgespräch bzw. in Absprache mit Ihrer Suchtberatungsstelle. Grundsätzlich gilt folgende Voraussetzung: Konsumfreiheit von allen Stoffen mindestens acht Tage vor Antritt der Rehabilitation sowie eine über ein Screening nachgewiesene Abstinenz am Tag der Aufnahme bei uns.
Bei Rehabilitanden/-innen aus Justizvollzugsanstalten entfallen das Vorgespräch und die Entgiftung. Eine direkte Aufnahme von unserer Seite wird nur gewährleistet, wenn am Aufnahmetag ein negatives Drogenscreening sowie eine negative Alkoholkontrolle vorgewiesen werden kann.